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Abmahnung wegen nicht Registrierung im Eelektro-Altgeräte-Register

Aufgrund von Abmahnung an Händler, die Marken vertreiben die nicht registriert sind im Eelektro-Altgeräte-Register. Stellen wir hier eine Liste der registrierten Hersteller-Marken mit der WEEE-Register-Nr. bereit.

WEEE-Reg.-Nr. DE96448711 • AKG
WEEE-Reg.-Nr. DE96448711 • CROWN
WEEE-Reg.-Nr. DE96448711 • DBX
WEEE-Reg.-Nr. DE97176210 • NATIVE INSTRUMENTS
WEEE-Reg.-Nr. DE78098951 • RANE

Registrierungspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Seit dem 24. November 2005 sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten durch das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, sich bei der stiftung elektro-altgeräte register registrieren zu lassen. Ohne Registrierung darf ein betroffener Hersteller keine Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen.

Die Registrierung gilt sowohl für privat („b2c-“) als auch für gewerblich genutzte („b2b-") Geräte. Entsprechend der Einteilung in b2c- und b2b-Geräte bestimmt das ElektroG den Umfang der jeweiligen Herstellerpflichten. So darf ein Hersteller von b2c-Geräten z.B. nur dann registriert werden, wenn er eine insolvenzsichere Garantie vorlegt. Wird die insolvenzsichere Garantie nicht jährlich vorgelegt, kann eine erteilte Registrierung widerrufen werden.

Mit der Registrierung wird sichergestellt, dass die Hersteller ihrer Produktverantwortung für ihre Geräte, insbesondere auch der Verpflichtung zur Verwertung und Entsorgung nach dem ElektroG nachkommen.

Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten werden in den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bereitgestellten Behältnissen gesammelt. Hersteller sind verpflichtet gesammelte und bereitgestellte Altgeräte unverzüglich abzuholen, wenn die Stiftung EAR dies anordnet.

Informationen über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte mit dem folgenden Symbol kennzeichnen und kostenlos zurücknehmen bzw. fachgerecht umweltverträglich entsorgen lassen. Wir informieren Sie hiermit, dass derartige Altgeräte nicht als unsortierter Hausmüll zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei. Die Adressen und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Rücknahme von Batterien gemäß Batterieverordnung (BattV)

Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus an dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. Sie können Ihre verbrauchten Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Sie können Ihre Batterien und Akkus aber auch an unseren Firmensitz abgeben oder schicken Sie Ihre verbrauchten Batterien und Akkus ausreichend frankiert an unsere Firma.

Batterien/Akkus sind vom Hersteller mit einem der beiden folgenden Zeichen und dem entsprechenden chemischen Symbol (Pb/Cd/Hg) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls gekennzeichnet, z.B.:
Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber

Batterien und Akkus gehören auf keinen Fall in den Hausmüll !!

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